Berufshaftpflichtvergleich - erfahrener und unabhängiger Spezialist für den Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen für ausgewählte Berufsgruppen in Oldenburg
Berufshaftpflicht Vergleich ist ein von den Versicherungsanbietern unabhängiger und mit über 27 Jahren erfahrener Spezialist für den Vergleich von Berufshaftpflichtversicherungen für
Wirtschaftsprüfer,
Rechtsanwälte &
Syndikusanwälte,
Steuerberater &
Syndikus Steuerberater sowie für
deren Berufsgesellschaften
GmbH, die
PartG mbB, die GmbB, oder die
Sozietät.
Die Vergütung von Berufshaftpflichtvergleich wird grundsätzlich von den Versicherungen bei einer Mandatierung
übernommen.
Um etwaigen Missverständnisse vorzubeugen weisen wir darauf hin, dass die
Angebote von Berufshaftpflichtvergleich
nicht in Verbindung zu den
Berufskammern stehen.
Wir haben die werblichen Bereiche auf den Unterseiten der entsprechenden Berufskammern als Anzeige gekennzeichnet.
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg
Für den Rechtsanwalt ist die Berufshaftpflicht eine Pflichtversicherung gemäß §51 BRAO.
Für die Zulassung als Rechtsanwalt benötigen Sie gemäß § 51 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) eine Berufshaftpflichtversicherung,
die Vermögensschäden in der jeweiligen Höhe der Rechtsform abdeckt, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben.
Diese Versicherung muss während der gesamten Dauer
der Zulassung aufrechterhalten werden.
Die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg (RAK Oldenburg)
ist für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zuständig. Dies umfasst sowohl die Zulassung von
Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nach §§ 1 ff. BRAO, als auch von Rechtsanwaltsgesellschaften nach §§ 59c ff. BRAO.
Ebenso ist die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk in Oldenburg für die Zulassung und Überwachung der
europäischen Rechtsanwälte gemäß § 2 EuRAG, außereuropäischen Rechtsanwälten nach §§ 206 f. BRAO sowie
grundsätzlich die Aufnahme in den Kammerbezirk bei einem Wechsel der Kammerzugehörigkeit nach § 27 BRAO zuständig.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften gelten seit dem 01.08.2022 neue Mindestversicherungssummen
Unverändert besteht für den Beruf als Rechtsanwalt eine Mindestversicherungssumme in Höhe 250.000 EUR je Versicherungsfall beim Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsanwälten ist seit 01. August 2022 nun mögich, eine KG oder OHG zu gründen. Bei der GbR oder
PartG mbB
ist eine Deckungssumme von 500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter vorgeschrieben.
Bei der Wahl einer GmbH, UG oder Akteingesellschaft (AG) als Gesellschaftsform für Rechtsanwälte beträgt die Deckungssumme jetzt 1.000.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter für bis 10 Personen.
Ab 11 Personen besteht eine Deckungssumme 2.500.000 EUR je Geschäftsführer/Gesellschafter.