Berufshaftpflicht Versicherung für den Syndikusanwalt und Syndikus-Steuerberater
Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz
Die Syndikus-Steuerberater und Syndikusanwälte sind Tätigkeitsformen, die bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber ausgeführt werden.
Das ist bei dem Syndikusanwalt (auch Syndikusrechtsanwalt genannt) ein Arbeitsverhältnis bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber, also einem Verband, einem Unternehmen oder einer Berufsständischen Körperschaft.
Bei einem Syndikus-Steuerberater ist ebenfalls eine Tätigkeit bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber.
Sofern der Syndikus Rechtsanwalt außerhalb der Syndikustätigkeit keine eigenen Mandate hat, braucht er persönlich keine Berufshaftpflichtversicherung.
Ist ein Syndikusanwalt gleichzeitig als Rechtsanwalt zugelassen, braucht eine Berufshaftpflicht Versicherung für Rechtsanwälte nach §51 BRAO.
Hingegen benötigt ein Syndikus-Steuerberater eine einer Berufshaftpflicht Versicherung. Als berufliche Niederlassung des Syndikus-Steuerberaters gilt der Ort, von dem aus er beabsichtigt, selbstständig als Steuerberater tätig zu werden. Er ist verpflichtet, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
Mindestversicherungssumme Syndikusanwalt
Für Syndikus Rechtsanwälte muss die Pflichtdeckung gemäß § 51 BRAO mindestens mit
250.000 EUR je Versicherungsfall und einer
Jahreshöchstleistung von 1.000.000 EUR abgesichert werden.
Bei Berufsgesellschaften von Rechtsanwälten wie der
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung
oder der
Rechtsanwalts GmbH beträgt gemäß § 51a / 59j BRAO die Pflichtdeckung mindestens
2.500.000 EUR je Versicherungsfall multipliziert mit der Anzahl der Partner und mindestens einer
Jahreshöchstleistung von 10.000.000 EUR.
Berufshaftpflicht Syndikusanwalt:
Der Syndikus wird ausschließlich für seine Nebentätigkeit versichert. Ansprüche aus dem Angestelltenverhältnis sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Berufshaftpflicht Syndikusanwalt für den Arbeitgeber:
Der Syndikus wird für den Arbeitgeber und die Tätigkeit im Unternehmen versichert. Dieser Fall ist der Versicherung zu melden und wird nicht mit dem Syndikus Nachlass rabattiert.
Mindestversicherungssumme Syndikus-Steuerberater
Für die
Syndikus-Steuerberatung besteht eine
Mindestversicherungssumme von
250.000 EUR
je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor (vgl.
§ 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Syndikus Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete
Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive
Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu
folgeträchtigen Missverständnissen bei der Syndikus-Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der
Berufshaftpflicht Versicherung
vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung
steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.
In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential
selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist,
selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Sie passenden Syndikus Berufshaftpflichtversicherung weiter.
Der passende Tarif bei der Syndikus Berufshaftpflicht
Haftungsrisiken durch die Wahl einer passenden Berufshaftpflicht vermeiden
Die Berufshaftpflicht Versicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten
(z.B. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare)
von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen,
dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.
In der Berufshaftpflicht Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar,
sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen
für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Berufshaftpflicht Versicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das
Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten),
sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.
Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Berufshaftpflicht Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von
Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen
sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist. Häufig kommt es leider immer wieder zu
folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflicht hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der
Berufshaftpflicht Versicherung
vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung
steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.
In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential
selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist,
selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit bei der Berufshaftpflichtversicherung für
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und
Rechtsanwälte durch individuelle Risikobewertung.
Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen:
AIG Berufshaftpflicht,
Allcura Berufshaftpflicht,
Allianz Berufshaftpflicht,
AXA Berufshaftpflicht,
ERGO Berufshaftpflicht,
Gothaer Berufshaftpflicht,
HDI Berufshaftpflicht,
Hiscox Berufshaftpflicht,
HDI Berufshaftpflicht,
Liberty Mutual Berufshaftpflicht,
Markel International Berufshaftpflicht,
Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht,
R+V Berufshaftpflicht,
VSK Berufshaftpflicht,
VSW Berufshaftpflicht,
Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der
Zurich Berufshaftpflicht
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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