Die Steuerberatungs GbR, Wirtschaftsprüfungs GbR und Rechtsanwalts GbR
Berufsträgergesellschaft und Versicherungsschutz
Die Steuerberatungs GbR, Wirtschaftsprüfungs GbR oder Rechtsanwalts GbR wird auch Berufsträgergesellschaft genannt, weil die
Berufsträger durch die juristische Person GbR ihre Tätigkeit ausüben und grundsätzlich nur für diese Berufsträgergesellschaft eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung
bei der zuständigen Berufskammer erforderlich/abzugeben ist.
Sofern der Berufsträger darüber hinaus keine eigenen Mandate hat, braucht er persönlich keine Berufshaftpflichtversicherung.
Dies ist nur im Fall einer Rechtsanwalts-GbR etwas anders, da diese Rechtsform erst Mitte der 90er Jahre in die BRAO mit aufgenommen worden
ist und jeder Rechtsanwalt für seine persönliche Zulassung nach wie vor eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt, selbst wenn er keine eigenen Mandate hat.
(vgl. § 51 BRAO).
Der Pflicht-Versicherungsschutz der jeweiligen Berufsträgergesellschaften sind auch ganz unterschiedlich gestaltet.
Für die Steuerberatungs-GbR ist der normale Pflichtversicherungsschutz, wie für den einzelnen Steuerberater auch, ausreichend.
Mindestversicherungssumme Steuerberatungs GbR
Für die
Steuerberatungs-GbR besteht eine
Mindestversicherungssumme von
250.000 EUR
je Versicherungsfall und mindestens 1 Mio. € als Jahreshöchstleistung vor (vgl.
§ 67 StBerG i.V.m. §§ 51-56 DVStB).
Mindestversicherungssumme Wirtschaftsprüfungs GbR
Auch bei der
Wirtschaftsprüfungs-GbR hat man den Pflichtversicherungsschutz, wie auch für den einzelnen
Wirtschaftsprüfer auch, übernommen.
Er sieht eine
Mindestversicherungssumme von
1 Mio. EUR je Versicherungsfall,
ohne Begrenzung der Jahreshöchstleistung, also unmaximiert, vor
(vgl.
§ 54 WPO i.V.m. §§ 23-27 BS WP/vBP).
Mindestversicherungssumme Rechtsanwalts GbR
Nur bei der Rechtsanwalts-GbR ist man anders vorgegangen. Die ursprüngliche Rechtsform, wenn Rechtsanwälte mit Kollegen zusammenarbeiten wollten,
war die GbR. Damit hafteten die Anwälte als Gesamtschuldner alle persönlich und unbegrenzt.
Seit Einführung der GbR haben die Rechtsanwälte nun die Möglichkeit, ihre Haftung auf das Gesellschaftsvermögen zu begrenzen. Als Korrelat für den Wegfall
der persönlichen Haftung hat der Gesetzgeber daher die
Mindestversicherungssumme für die
Rechtsanwalts-GbR
auf
2,5 Mio. EUR je Versicherungsfall, mal Anzahl der Berufsträger,
mindestens 10 Mio. € als Jahreshöchstleistung festgelegt (vgl.
§ 59j BRAO).
Berufshaftpflichtversicherung Mindestversicherungssumme und Jahreshöchstleistung
Die Berufshaftpflicht reguliert begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete
Haftpflichtansprüche ab. Die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen im Haftpflichtbereich nennt man auch passive
Rechtsschutzfunktion.
Häufig kommt es leider immer wieder zu
folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflichtversicherung hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der
Berufshaftpflicht Versicherung
vereinbarten Mindestversicherungssumme, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung
steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.
In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential
selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist,
selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl einer für Ihre GbR passenden Berufshaftpflichtversicherung weiter.
Der passende Tarif bei der Berufshaftpflicht
Haftungsrisiken durch die Wahl einer passenden Berufshaftpflicht vermeiden
Die Berufshaftpflicht Versicherung als gesetzlich vorgegebene Pflichtdeckung für Berufsgruppen mit vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten
(z.B. Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater,
Rechtsanwälte, aber eben auch Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare)
von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die eigene berufliche Existenz des Betroffenen,
dessen Familie (Erben noch Jahre später), aber insbesondere eben auch die des Dritten gefährden.
In der Berufshaftpflicht Versicherung spricht man vom Verstoßprinzip. Das heißt: Vermögensschäden werden in der Regel nicht sofort sichtbar,
sondern treten erst nach einiger Zeit (z.B. aufgrund Betriebsprüfungsintervallen mit langen Zeiträumen) zutage, entsprechend sind auch die Verjährungsfristen
für die Ansprüche der Geschädigten sehr lang. Dem trägt die Berufshaftpflicht Versicherung Rechnung. Der Versicherungsfall ist hier nicht das
Schadenereignis (Eintritt des Vermögensschadens) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten),
sondern der Verstoß (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann.
Vor diesem Hintergrund ist es von elementarer Bedeutung, dass der Berufshaftpflicht Versicherte regelmäßig und frühzeitig mit geeigneter Unterstützung von
Vermögensschaden- Spezialisten sein aktuelles Risiko prüft und in die Zukunft skaliert, da die Höhe der Absicherung zum Verstoßzeitpunkt ausreichend gewesen
sein muss, während die Höhe der Absicherung bei der Aufdeckung des Versicherungsfalls weitgehend unrelevant ist. Häufig kommt es leider immer wieder zu
folgeträchtigen Missverständnissen bei der Berufshaftpflicht hinsichtlich der Höhe der bestehenden Absicherung, wenn Versicherungsnehmer Ihre Versicherungspolice lesen.
Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen der mit der
Berufshaftpflicht Versicherung
vereinbarten Summe, die für den einzelnen Schadenfall maximal der Höhe nach zur Verfügung
steht, und der Jahreshöchstleistung. Die Summe der einzelnen Bausteine ergibt die Summe, die die Berufshaftpflicht Versicherer mit der Jahreshöchstleistung angeben.
In den meisten Fällen ist die Pflichtdeckung und die sich hieraus ergebende Jahreshöchstleistung erheblich zu niedrig, um das Schadenpotential
selbst einer durchschnittlichen Kanzlei abzudecken! Positiv ist anzumerken, dass eine rückwirkende Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme i.d.R. möglich ist,
selbstverständlich frei von bereits bekannten Verstößen.
Berufshaftpflicht Vergleich bietet maßgeschneiderter Schutz Ihrer Tätigkeit bei der Berufshaftpflichtversicherung für
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater und
Rechtsanwälte durch individuelle Risikobewertung.
Wir arbeiten bei der Berufshaftpflicht mit folgenden Versicherungen zusammmen:
AIG Berufshaftpflicht,
Allcura Berufshaftpflicht,
Allianz Berufshaftpflicht,
AXA Berufshaftpflicht,
ERGO Berufshaftpflicht,
Gothaer Berufshaftpflicht,
HDI Berufshaftpflicht,
Hiscox Berufshaftpflicht,
HDI Berufshaftpflicht,
Liberty Mutual Berufshaftpflicht,
Markel International Berufshaftpflicht,
Provinzial Rheinland Berufshaftpflicht,
R+V Berufshaftpflicht,
VSK Berufshaftpflicht,
VSW Berufshaftpflicht,
Provinzial Münster Berufshaftpflicht und der
Zurich Berufshaftpflicht
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* Das Angebot richtet sich an Unternehmer, die Nettojahresprämie mit jährlicher Zahlweise wird aus Vergleichsbarkeitsgründen auch als monatliche Kosten dargestellt
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